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Strahlend weiße Zähne dank Zahn-Bleaching

Verfärbte Zähne rühren von verschiedenen Ursachen her. Nikotin, Koffein, Tannin (in vielen Obstsorten und Wein enthalten) setzen sich mit der Zeit im Kristallgefüge der Zähne ab. Die Folge daraus sind gelblich schimmernde Zähne. Für Patienten bedeutet dies häufig einen Einschnitt in das ästhetische Erscheinungsbild. Ein Zahnbleaching kann helfen, Ihnen wieder ein strahlendes Lächeln in das Gesicht zu zaubern. Erfahren Sie hier alles zum Thema!

Zahn-Bleaching ist nicht gleich Zahn-Bleaching

Chemisch werden zwei unterschiedliche Formen von Bleaching unterschieden: Reduktionsbleiche und dauerhaftes Bleaching, auch Oxidationsbleiche genannt.

Schwefelverbindungen sorgen für die vorübergehende Reduktionsbleiche, dabei wird den Verfärbungen Sauerstoff entzogen. Zwangsläufig kommt die Zahnoberfläche jedoch wieder mit Sauerstoff in Verbindung – neue Verfärbungen entstehen.

Wasserstoff-Peroxid sorgt hingegen für eine längerfristige Aufhellung der Zähne. Im Gegensatz zum kurzfristigen Bleaching wird hier Sauerstoff freigesetzt. Durch den dadurch entstehenden Oxidationsprozess werden Zahnverfärbungen dauerhaft zerstört.

Wer darf ein Zahn-Bleaching durchführen?

Im Prinzip kann Jeder Zähne aufhellen. Die Produkte, die in der Drogerie erhältlich sind, dürfen jedoch höchstens 0,1 Prozent Wasserstoff-Peroxid enthalten.

Da beide Arten von Zahn-Bleaching den Zahnschmelz angreifen können, ist es unbedingt notwendig die Bleaching-Anwendung durch einen Zahnarzt begleiten zu lassen. Zudem darf kein Bleaching-Gel aufs Zahnfleisch gelangen.

Ist Bleaching auch bei toten Zähnen möglich?

Von einem toten Zahn spricht man, wenn der Zahnnerv eines Zahnes durch eine Entzündung vollständig zerstört wurde. In diesem Fall hilft meistens nur noch eine Wurzelkanalbehandlung.

Die bei der Wurzelkanalbehandlung entstehenden Blutbestandteile und deren Zerfallsprodukte führen häufig zu gräulichen Zahnverfärbungen.

Um diese Zähne aufzuhellen, öffnet der Zahnarzt den Zahn. In die Höhle des oberen Zahnnervs wird dann ein in Wasserstoff-Peroxid getränkter Wattebausch gelegt. Dieser bleibt dort für drei bis vier Tage. Die Öffnung des Zahns wird nach der Zahnaufhellung durch eine zahnfarbene Füllung geschlossen.

Für wen ist Zahn-Bleaching nicht geeignet?

Zahn-Bleaching hat aufgrund der Verwendung von chemischen Stoffen einige Nebenwirkungen. Durch eine Betreuung durch Ihren Zahnarzt sind diese jedoch sehr gut einzudämmen.

Dazu zählen Zahnfleischreizungen oder eine erhöhte Empfindlichkeit der Zähne, diese klingen nach Ende der Behandlung wieder ab. Ebenso kann es zu Veränderungen der Schmelzoberfläche kommen. Diese können durch Zahnpasta mit Fluorid behandelt werden.

Zahn-Bleaching sollte nicht mehr als zwei Mal pro Jahr durchgeführt werden. Weiter sollten folgende Personengruppen komplett darauf verzichten:

  • Jugendliche unter 16 Jahren: Zahnnerven sind noch im Wachstum und können dauerhaft geschädigt werden
  • Patienten mit empfindlichen Zähnen oder Zahnschmelz oder die auf die chemischen Stoffe allergisch reagieren
  • Schwangere, denn die Hormonumstellung wirkt sich ebenso auf den Mundraum aus. Auch ist bisher noch nicht wissenschaftlich ausgeschlossen, dass verschlucktes Bleaching-Mittel Schädigungen am Fötus auslösen kann.

Sie interessieren sich für Zahn-Bleaching? Das Team der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Dietzel in Lingen berät Sie gerne und ausführlich. Sprechen Sie uns bei Fragen rund um Zahnaufhellung, Nebenwirkungen oder Behandlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns an unter Telefon: 0591.96622452 oder vereinbaren Sie direkt online einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!

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